
Was war passiert? Im Rahmen einer Diskussion bei Facebook hinsichtlich der Asylthematik stiess unsere Mandantin auf eine Aussage, welche vor abstrusen Vergleichen und Despektierlichkeit nur so strotzte. Im Gegensatz zu diesem Statement (das zwar sehr direkte persönliche Anspielungen enthielt aber trotzdem, was den rechtlichen Bereich angeht, korrekterweise von FB nicht gelöscht wurde!), machte unsere Mandantin in ihrer eigenen Aussa
ge absolut keinen klaren Vorwurf. Sie formulierte das Ganze in einem Fragestil, der zeigte, dass lediglich eine Vermutung ihrerseits zugrunde lag (wir zitieren):
„[…] Lass mich raten, von Beruf Sohn, Dauerstudent, noch nichts geleistet […]. Und so viel Zeit, um sich ein Fake-Profil anzulegen und sich hier als Internet-Rambo aufzuspielen. Warum zeigst du dein Gesicht nicht? Damit man deine linksradikale Steinewerfer und Autoabfackler-Gesinnung nicht erkennt?“
Nichtsdestotrotz wurde diese Erwiderung durch FB gelöscht.
So weit, so seltsam… vor dem Landgericht Mannheim konnte #Repgow jedoch wieder einmal einen Beschluss per einstweiliger Verfügung durchsetzen, in diesem Fall, dass es FB zu unterlassen hat, sowohl unsere Mandantin für das Einstellen dieses Textes zu sperren, als auch ihren Beitrag zu löschen.