
Ausgerechnet OLG Dresden…
In einer überraschenden Entscheidung hat das OLG Dresden Facebook verurteilt, erneute Sperren eines
Nachdem Facebook ursprünglich „nur“ immer häufigere Sperren wegen angeblicher Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards gegen seine Nutzer verhängt hat, häufen sich in jüngerer Zeit die Fälle vollständiger Kontolöschungen. Diese werden regelmäßig mit einer Vielzahl angeblicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards begründet, ohne dass diese angeblichen Verstöße näher bezeichnet sind.
Hinzu kommen viele Fälle einer „Deaktivierung“ von Konten, bei denen Nutzer aufgrund irgendwelcher tatsächlicher oder behaupteter technischer Schwierigkeiten zunächst zur Identifizierung aufgefordert werden. Das Problem besteht meistens darin, dass Deaktivierungen oft monatelang anhalten, obwohl die Identifizierung längst erfolgt ist.
Wir vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich gegen solche Kontolöschungen und Deaktivierungen. Um die bestehenden Risiken eines Gerichtsverfahrens abzudecken, empfehlen wir dies jedoch nur, wenn eine Privatrechtschutzversicherung vorhanden ist.
Gerne vertreten wir Sie auch, wenn Facebook Ihre Beiträge aus politischen Gründen gelöscht und Sie deswegen gesperrt hat. Der größte Teil dieser Sperren ist rechtswidrig.
Wurden Sie rechtswidrig von Facebook gesperrt, stellen wir für Sie – wenn gewünscht – gerne auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
In einer überraschenden Entscheidung hat das OLG Dresden Facebook verurteilt, erneute Sperren eines
Wie weit reicht die freie Meinungsäußerung in Deutschland? Gibt es Grenzen? Und wenn
Soziale Netzwerke sind längst nicht mehr nur neutrale Plattformen zum Austausch von Belanglosigkeiten.
Wenn Sie bei Facebook gesperrt wurden, sind Sie nicht allein. Seit Mitte 2017 und erst recht seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am 01.01.2018 werden bei Facebook Tausende von Nutzern gesperrt und ihre Beiträge gelöscht.
Entgegen mancher im Netz kursierender Irrtümer kann man sich als Nutzer durchaus hiergegen wehren – jedenfalls dann, wenn man über eine Privatrechtsschutzversicherung verfügt, die auch solche Fälle deckt.
Ein weiteres Feld ist die Nutzersperre auf den Facebook-Seiten des öffentlichen Rundfunks oder staatlicher Stellen. Auch dort versuchen die Online-Redaktionen, die Diskussionen durch Ausschluss unerwünschter Meinungen zu steuern. Das ist meistens rechtswidrig und kann vor Gericht angefochten werden.
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